Start Ratgeber Arbeitsbewilligung Schweiz — Ablauf für Drittstaaten

Vorbereitung und Einreise

Arbeitsbewilligung: Gesuch des Arbeitgebers einreichen lassen

Für Angehörige von Drittstaaten stellt der Arbeitgeber das Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde. Zugelassen werden nur Fach- und Führungskräfte mit Hochschulabschluss oder gleichwertiger Qualifikation und mehrjähriger Berufserfahrung. Der Arbeitgeber muss den Inländervorrang belegen — also nachweisen, dass er niemanden aus der Schweiz oder dem EU/EFTA-Raum gefunden hat — und die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Die Bewilligungen sind vom Bund kontingentiert. Nehmen Sie die Arbeit nicht vor dem Bewilligungsentscheid auf.

Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist und die Erwerbssituation in der Schweiz entweder Angestellt, Selbstständig oder Entsendung ist.

Checkliste

  1. Arbeitsvertrag unterzeichnen

    Der unterzeichnete Vertrag ist Voraussetzung des Gesuchs; ohne ihn nimmt die kantonale Arbeitsmarktbehörde kein Gesuch entgegen.

  2. Diplome und Arbeitszeugnisse beim Arbeitgeber einreichen

    Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation samt mehrjähriger Berufserfahrung; die kantonale Behörde prüft sie im Zulassungsentscheid.

  3. Nachweis des Inländervorrangs durch den Arbeitgeber

    Der Arbeitgeber belegt der kantonalen Arbeitsmarktbehörde, dass er die Stelle ausgeschrieben und niemanden aus der Schweiz oder dem EU/EFTA-Raum gefunden hat.

  4. Kontingentszuteilung und Bewilligungsentscheid abwarten

    Kanton und Staatssekretariat für Migration (Bund) entscheiden nacheinander; die Arbeit darf erst nach dem Entscheid aufgenommen werden.

Kosten

  • Gebühr des Arbeitgebers kostenlos

    Das Gesuch stellt der Arbeitgeber; die Gebühr trägt er.

Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Ratgeber?

Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist und die Erwerbssituation in der Schweiz entweder Angestellt, Selbstständig oder Entsendung ist.

Was kostet das?

Gebühr des Arbeitgebers: kostenlos.

Was ist dafür zu erledigen?

Arbeitsvertrag unterzeichnen; Diplome und Arbeitszeugnisse beim Arbeitgeber einreichen; Nachweis des Inländervorrangs durch den Arbeitgeber; Kontingentszuteilung und Bewilligungsentscheid abwarten.

Stand: 08.10.2026

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