Vorbereitung und Einreise
Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit: Mittel und Versicherung nachweisen
Wer ohne Erwerbstätigkeit länger als drei Monate in der Schweiz bleibt, braucht eine Aufenthaltsbewilligung der kantonalen Migrationsbehörde. Nachzuweisen sind genügende finanzielle Mittel, die eine Sozialhilfeabhängigkeit ausschliessen, und eine Kranken- und Unfallversicherung mit Deckung in der Schweiz. Für Angehörige von Drittstaaten gelten zusätzliche Voraussetzungen; Rentnerinnen und Rentner müssen in der Regel das 55. Altersjahr vollendet haben und besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz nachweisen. Die Bewilligung berechtigt nicht zur Arbeit.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist, die Erwerbssituation in der Schweiz weder Angestellt noch Selbstständig noch Entsendung ist, die geplante Aufenthaltsdauer mindestens 3 Monate beträgt und der Grenzgängerstatus nein ist.
Checkliste
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Nachweis der finanziellen Mittel zusammenstellen
Kontoauszüge, Rentenbescheid oder Unterhaltserklärung; die Höhe legt die kantonale Migrationsbehörde fest.
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Kranken- und Unfallversicherung mit Deckung in der Schweiz belegen
Policenbestätigung des Versicherers; ohne Versicherungsnachweis erteilt der Kanton keine Bewilligung.
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Gesuch bei der kantonalen Migrationsbehörde einreichen
Zuständig ist der Kanton des künftigen Wohnorts, nicht die Gemeinde.
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Keine Erwerbstätigkeit aufnehmen
Die Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit berechtigt nicht zur Arbeit; eine Aufnahme erfordert ein neues Gesuch bei der kantonalen Behörde.
Kosten
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Bewilligungsgebühr nicht beziffert
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist, die Erwerbssituation in der Schweiz weder Angestellt noch Selbstständig noch Entsendung ist, die geplante Aufenthaltsdauer mindestens 3 Monate beträgt und der Grenzgängerstatus nein ist.
Was kostet das?
Bewilligungsgebühr: nicht beziffert.
Was ist dafür zu erledigen?
Nachweis der finanziellen Mittel zusammenstellen; Kranken- und Unfallversicherung mit Deckung in der Schweiz belegen; Gesuch bei der kantonalen Migrationsbehörde einreichen; Keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Stand: 08.10.2026