Ausweise
Ausweis L beantragen (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Der Ausweis L gilt für Aufenthalte bis zu einem Jahr und ist an den Aufenthaltszweck und den Arbeitgeber gebunden. Ausgestellt wird er von der kantonalen Migrationsbehörde im Anschluss an die Anmeldung bei der Wohngemeinde; seine Gültigkeit richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrages. Eine Verlängerung oder ein Wechsel zum Ausweis B ist ein neues Gesuch und kein Automatismus. Adress-, Zivilstands- und Stellenwechsel sind innert 14 Tagen zu melden.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist, der Grenzgängerstatus nein ist und die Vertragsdauer über 3 bis 12 Monate ist.
Checkliste
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Biometrische Daten erfassen lassen
Die kantonale Migrationsbehörde lädt nach der Anmeldung zur Erfassung von Fotografie und Fingerabdrücken ein.
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Ausweisgebühr bezahlen
Die Rechnung stellt der Kanton; ohne Zahlung wird die Ausweiskarte nicht produziert.
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Ausweis L entgegennehmen und Gültigkeit prüfen
Die Gültigkeit richtet sich nach der Vertragsdauer und beträgt höchstens 12 Monate.
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Verlängerung rechtzeitig beantragen
Gesuch bei der kantonalen Migrationsbehörde spätestens 14 Tage vor Ablauf; der Ausweis verlängert sich nicht von selbst.
Kosten
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Bewilligungsgebühr CHF 95 · einmalig · je Person
Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist.
Bundesrechtliche Höchstgebühr (GebV-AIG Art. 8). Die Kantone dürfen tiefer gehen; die geprüften Kantone schöpfen den Rahmen aus.
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Ausweiskarte CHF 22 · einmalig · je Person
Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist.
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Biometrieerfassung CHF 20 · einmalig · je Person
Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist.
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Bewilligungsgebühr CHF 65 · einmalig · je erwachsene Person
Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe EU/EFTA ist.
Bundesrechtliche Höchstgebühr (GebV-AIG Art. 8). Die Kantone dürfen tiefer gehen; die geprüften Kantone schöpfen den Rahmen aus. Der Betrag gilt gesamthaft und schliesst Foto, Unterschrift und Kartenproduktion ein.
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Bewilligungsgebühr Kinder CHF 30 · einmalig · je Kind
Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe EU/EFTA ist.
Bundesrechtliche Höchstgebühr (GebV-AIG Art. 8). Die Kantone dürfen tiefer gehen; die geprüften Kantone schöpfen den Rahmen aus. Der Betrag gilt gesamthaft und schliesst Foto, Unterschrift und Kartenproduktion ein.
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Zustellgebühr des Ausweises (LSI) CHF 5–7 · einmalig · je Person
Fällt je zugestellter Ausweiskarte an und wird vom Kanton festgesetzt.
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist, der Grenzgängerstatus nein ist und die Vertragsdauer über 3 bis 12 Monate ist.
Was kostet das?
Bewilligungsgebühr: CHF 95 (einmalig, je Person). Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist. Ausweiskarte: CHF 22 (einmalig, je Person). Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist. Biometrieerfassung: CHF 20 (einmalig, je Person). Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist. Bewilligungsgebühr: CHF 65 (einmalig, je erwachsene Person). Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe EU/EFTA ist. Bewilligungsgebühr Kinder: CHF 30 (einmalig, je Kind). Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe EU/EFTA ist. Zustellgebühr des Ausweises (LSI): CHF 5–7 (einmalig, je Person).
Was ist dafür zu erledigen?
Biometrische Daten erfassen lassen; Ausweisgebühr bezahlen; Ausweis L entgegennehmen und Gültigkeit prüfen; Verlängerung rechtzeitig beantragen.
Stand: 08.10.2026