Start Ratgeber Fahrzeug verzollen Schweiz — Ablauf und Kosten

Wohnen und Logistik

Fahrzeug verzollen

Ein Fahrzeug, das Sie mindestens sechs Monate vor dem Umzug im Ausland benutzt haben, können Sie als Übersiedlungsgut abgabefrei einführen; die Zollanmeldung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (Bund) an einer besetzten Zollstelle ist trotzdem nötig. Ohne diese Voraussetzung fallen Zoll, 4 Prozent Automobilsteuer und die Mehrwertsteuer an. Sie erhalten die Veranlagungsverfügung Form. 13.20 A; ohne dieses Dokument nimmt das Strassenverkehrsamt keine Immatrikulation vor. Das Fahrzeug ist danach innert eines Jahres in der Schweiz zu immatrikulieren.

Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Mitnahme eines Fahrzeugs ja ist.

Checkliste

  1. Fahrzeugpapiere und Kaufbeleg bereithalten

    Ausländischer Fahrzeugausweis sowie Kaufvertrag oder Rechnung; sie belegen Wert und Vorbenutzung.

  2. Vorbenutzung von mindestens 6 Monaten belegen

    Erfüllt das Fahrzeug diese Voraussetzung, ist es als Übersiedlungsgut abgabefrei; sonst fallen 4 Prozent Automobilsteuer und die Mehrwertsteuer an.

  3. Zollanmeldung bei einer besetzten Zollstelle vornehmen

    Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (Bund); prüfen Sie vorher die Öffnungszeiten der Zollstelle.

  4. Veranlagungsverfügung Form. 13.20 A entgegennehmen

    Ohne dieses Dokument ist keine Immatrikulation möglich; sicher aufbewahren.

Kosten

  • Zoll, Automobil- und Mehrwertsteuer nicht beziffert

    Als Übersiedlungsgut eingeführte Fahrzeuge sind von Zoll, Automobilsteuer und Mehrwertsteuer befreit — Voraussetzung: mindestens sechs Monate im eigenen Gebrauch vor dem Umzug, Sperrfrist von einem Jahr danach.

Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Ratgeber?

Dieser Ratgeber gilt, wenn die Mitnahme eines Fahrzeugs ja ist.

Was kostet das?

Zoll, Automobil- und Mehrwertsteuer: nicht beziffert.

Was ist dafür zu erledigen?

Fahrzeugpapiere und Kaufbeleg bereithalten; Vorbenutzung von mindestens 6 Monaten belegen; Zollanmeldung bei einer besetzten Zollstelle vornehmen; Veranlagungsverfügung Form. 13.20 A entgegennehmen.

Stand: 08.10.2026

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