Start Ratgeber Familiennachzug Ehepartner Schweiz — Ablauf

Familie

Familiennachzug für Ehepartner oder eingetragene Partner beantragen

Der Nachzug der Ehepartnerin oder des eingetragenen Partners ist bei der kantonalen Migrationsbehörde zu beantragen. Vorausgesetzt sind eine bedarfsgerechte Wohnung, genügende finanzielle Mittel ohne Sozialhilfe und das Zusammenwohnen. Die Frist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Erteilung der Bewilligung beziehungsweise ab Entstehung des Familienverhältnisses; danach wird ein Nachzug nur noch bei wichtigen familiären Gründen bewilligt. Die Zivilstandsdokumente müssen anerkannt und je nach Kanton übersetzt und beglaubigt sein.

Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn der Nachzug der Partnerin oder des Partners ja ist und der Zivilstand entweder Verheiratet oder Eingetragene Partnerschaft ist.

Checkliste

  1. Heirats- oder Partnerschaftsurkunde beschaffen

    Je nach Kanton mit Apostille und beglaubigter Übersetzung; die Beschaffung im Herkunftsland dauert oft mehrere Wochen.

  2. Bedarfsgerechte Wohnung nachweisen

    Mietvertrag mit ausreichender Zimmerzahl für alle nachziehenden Personen; die kantonale Migrationsbehörde prüft ihn.

  3. Finanzielle Mittel ohne Sozialhilfe belegen

    Lohnabrechnungen oder Arbeitsvertrag; ein Sozialhilfebezug schliesst den Nachzug aus.

  4. Gesuch innert 5 Jahren einreichen

    Die Frist läuft ab der Bewilligungserteilung beziehungsweise der Eheschliessung; danach nur noch bei wichtigen familiären Gründen.

Kosten

  • Bewilligungsgebühr nicht beziffert

Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Ratgeber?

Dieser Ratgeber gilt, wenn der Nachzug der Partnerin oder des Partners ja ist und der Zivilstand entweder Verheiratet oder Eingetragene Partnerschaft ist.

Was kostet das?

Bewilligungsgebühr: nicht beziffert.

Was ist dafür zu erledigen?

Heirats- oder Partnerschaftsurkunde beschaffen; Bedarfsgerechte Wohnung nachweisen; Finanzielle Mittel ohne Sozialhilfe belegen; Gesuch innert 5 Jahren einreichen.

Stand: 08.10.2026

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