Start Ratgeber Familienzulagen Schweiz — Anspruch und Antrag

Familie

Familienzulagen beantragen

Familienzulagen werden nicht von Amtes wegen ausgerichtet: Erwerbstätige stellen den Antrag über den Arbeitgeber bei dessen Familienausgleichskasse. Der Bund legt Mindestansätze für die Kinder- und die Ausbildungszulage fest, viele Kantone zahlen mehr; massgebend ist die Kasse des Arbeitgebers. Pro Kind besteht der Anspruch nur einmal — sind beide Elternteile erwerbstätig, bestimmt eine gesetzliche Rangordnung, wer die Zulage bezieht. Nachzahlungen sind für höchstens fünf Jahre rückwirkend möglich.

Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn mindestens ein Kind mitzieht und die Erwerbssituation in der Schweiz entweder Angestellt, Selbstständig oder Entsendung ist.

Checkliste

  1. Antrag beim Arbeitgeber einreichen

    Der Arbeitgeber leitet ihn an seine Familienausgleichskasse weiter; ohne Antrag erfolgt keine Auszahlung.

  2. Geburtsurkunden der Kinder beilegen

    Für im Ausland geborene Kinder verlangt die Kasse je nach Fall eine beglaubigte Übersetzung.

  3. Anspruch des anderen Elternteils klären

    Pro Kind besteht der Anspruch nur einmal; die gesetzliche Rangordnung bestimmt die bezugsberechtigte Person.

  4. Ansätze des Wohnkantons prüfen

    Der Bund legt Mindestansätze fest, viele Kantone zahlen mehr; Auskunft gibt die Familienausgleichskasse des Arbeitgebers.

  5. Rückwirkende Ausrichtung prüfen

    Zulagen können für höchstens 5 Jahre rückwirkend nachgefordert werden.

Kosten

  • Antragsgebühr kostenlos

    Der Antrag läuft über den Arbeitgeber an die Familienausgleichskasse und ist gebührenfrei.

Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Ratgeber?

Dieser Ratgeber gilt, wenn mindestens ein Kind mitzieht und die Erwerbssituation in der Schweiz entweder Angestellt, Selbstständig oder Entsendung ist.

Was kostet das?

Antragsgebühr: kostenlos.

Was ist dafür zu erledigen?

Antrag beim Arbeitgeber einreichen; Geburtsurkunden der Kinder beilegen; Anspruch des anderen Elternteils klären; Ansätze des Wohnkantons prüfen; Rückwirkende Ausrichtung prüfen.

Stand: 08.10.2026

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