Start Ratgeber Führerausweis umtauschen Schweiz — Voraussetzung

Wohnen und Logistik

Ausländischen Führerausweis umtauschen

Ein ausländischer Führerausweis berechtigt nach der Wohnsitznahme längstens zwölf Monate zum Fahren; danach ist er in einen Schweizer Führerausweis umzutauschen. Das Gesuch geht an das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons und verlangt einen Sehtest, ein Passfoto und den Original-Führerausweis, der eingezogen wird. Bei einem Ausweis aus einem EU- oder EWR-Staat erfolgt der Umtausch ohne Prüfung; bei einem Ausweis aus einem anderen Staat ist zusätzlich eine Kontrollfahrt zu bestehen. Wer die Frist verstreichen lässt, fährt ohne gültigen Ausweis und muss die Führerprüfung neu ablegen.

Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn der Besitz eines ausländischen Führerausweises ja ist, das Herkunftsland nicht Schweiz ist und der Grenzgängerstatus nein ist.

Checkliste

  1. Sehtest absolvieren

    Bei einer anerkannten Optikerin oder einer Ärztin; der Bericht darf bei der Einreichung nicht älter als 24 Monate sein.

  2. Original-Führerausweis und Passfoto einreichen

    Strassenverkehrsamt des Wohnkantons; der ausländische Ausweis wird eingezogen.

  3. Bei einem Ausweis ausserhalb der EU und des EWR: Kontrollfahrt vereinbaren

    Das kantonale Strassenverkehrsamt nimmt sie ab; sie kann einmal wiederholt werden.

  4. Umtausch innert 12 Monaten erledigen

    Die Frist läuft ab der Wohnsitznahme; danach ist eine neue Führerprüfung nötig.

Kosten

  • Umtauschgebühr CHF 20–100 · einmalig · je erwachsene Person
  • Sehtest CHF 10–30 · einmalig · je erwachsene Person

    Beim anerkannten Optiker oder bei der Ärztin; zwei Jahre gültig.

  • Kontrollfahrt nicht beziffert

    Fällt nur bei einem Ausweis aus einem Nicht-EU/EWR-Staat an.

Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Ratgeber?

Dieser Ratgeber gilt, wenn der Besitz eines ausländischen Führerausweises ja ist, das Herkunftsland nicht Schweiz ist und der Grenzgängerstatus nein ist.

Was kostet das?

Umtauschgebühr: CHF 20–100 (einmalig, je erwachsene Person). Sehtest: CHF 10–30 (einmalig, je erwachsene Person). Kontrollfahrt: nicht beziffert.

Was ist dafür zu erledigen?

Sehtest absolvieren; Original-Führerausweis und Passfoto einreichen; Bei einem Ausweis ausserhalb der EU und des EWR: Kontrollfahrt vereinbaren; Umtausch innert 12 Monaten erledigen.

Stand: 08.10.2026

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