Wohnen und Logistik
Hund registrieren und Hundesteuer bezahlen
Ein aus dem Ausland eingeführter Hund ist innert zehn Tagen einer Tierärztin oder einem Tierarzt in der Schweiz vorzuführen; die Praxis prüft die Kennzeichnung und erfasst den Hund in der Hundedatenbank AMICUS. Dafür brauchen Sie eine AMICUS-Personennummer, die Ihnen die Wohngemeinde vergibt. Zusätzlich ist der Hund bei der Wohngemeinde anzumelden, die die jährliche Hundesteuer erhebt; deren Höhe ist kommunal und kantonal unterschiedlich. Einzelne Kantone verlangen einen Sachkundenachweis oder eine Haltebewilligung für bestimmte Rassen.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Mitnahme von Haustieren ja ist.
Checkliste
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AMICUS-Personennummer bei der Wohngemeinde beantragen
Ohne die Personennummer der Gemeinde kann die Tierarztpraxis den Hund nicht registrieren.
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Hund innert 10 Tagen tierärztlich vorführen
Die Frist läuft ab der Einfuhr; die Praxis prüft die Kennzeichnung und meldet den Hund in AMICUS.
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Hund bei der Wohngemeinde anmelden
Die Gemeinde führt das Hunderegister und erhebt die Hundesteuer.
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Hundesteuer bezahlen
Jährliche Abgabe der Wohngemeinde; die Höhe ist kommunal unterschiedlich.
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Kantonale Auflagen prüfen
Einzelne Kantone verlangen einen Sachkundenachweis oder eine Haltebewilligung für bestimmte Rassen.
Kosten
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Hundesteuer CHF 60–200 · jährlich
Jährlich, je nach Wohngemeinde. Für einen zweiten Hund verlangen viele Gemeinden ein Mehrfaches des ersten Ansatzes.
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AMICUS-Registrierung CHF 0–20 · einmalig
Gebühr der Wohngemeinde für die Halteranmeldung; einzelne Kantone erheben nichts. Das Chippen und den Eintrag der Chipnummer rechnet die Tierarztpraxis separat ab.
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn die Mitnahme von Haustieren ja ist.
Was kostet das?
Hundesteuer: CHF 60–200 (jährlich). AMICUS-Registrierung: CHF 0–20 (einmalig).
Was ist dafür zu erledigen?
AMICUS-Personennummer bei der Wohngemeinde beantragen; Hund innert 10 Tagen tierärztlich vorführen; Hund bei der Wohngemeinde anmelden; Hundesteuer bezahlen; Kantonale Auflagen prüfen.
Stand: 08.10.2026