Familie
Kindergarten und Schule anmelden
Der Schulbesuch ist obligatorisch und an der öffentlichen Schule kostenlos, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Angemeldet wird bei der Schulverwaltung der Wohngemeinde, meist zusammen mit der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle. Kindergarten und Schule beginnen für Kinder, die bis zum kantonalen Stichtag — in den meisten Kantonen der 31. Juli — das entsprechende Altersjahr vollendet haben. Die Zuteilung erfolgt nach Schulkreis; für fremdsprachige Kinder bestehen Integrationsklassen und Angebote in Deutsch als Zweitsprache.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn mindestens ein Kind mitzieht.
Checkliste
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Schulverwaltung der Wohngemeinde kontaktieren
Zuständig ist die Gemeinde, nicht der Kanton; die Zuteilung erfolgt nach Schulkreis.
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Stichtag und Einschulungsalter prüfen
In den meisten Kantonen zählt der Geburtstag bis zum 31. Juli für das kommende Schuljahr.
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Zeugnisse und Impfausweis bereitlegen
Die letzten Zeugnisse der bisherigen Schule und der Impfausweis werden bei der Einstufung verlangt.
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Sprachförderung abklären
Viele Gemeinden bieten Integrationsklassen oder Deutsch als Zweitsprache; die Anmeldung läuft über die Schulverwaltung.
Kosten
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Schulbesuch kostenlos
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn mindestens ein Kind mitzieht.
Was kostet das?
Schulbesuch: kostenlos.
Was ist dafür zu erledigen?
Schulverwaltung der Wohngemeinde kontaktieren; Stichtag und Einschulungsalter prüfen; Zeugnisse und Impfausweis bereitlegen; Sprachförderung abklären.
Stand: 08.10.2026