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Steuern

Quellensteuer: Abzug und Tarif prüfen

Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) werden an der Quelle besteuert: der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und liefert sie der kantonalen Steuerverwaltung ab. Der Tarif richtet sich nach Zivilstand, Kinderzahl, Konfession und der Erwerbstätigkeit der Partnerin oder des Partners — melden Sie Änderungen sofort dem Arbeitgeber, sonst wird zu viel oder zu wenig abgezogen. Eine Neuberechnung der Quellensteuer oder eine nachträgliche ordentliche Veranlagung ist bis zum 31. März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung zu beantragen; ab einem Bruttojahreslohn von 120 000 Franken erfolgt sie von Amtes wegen.

Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist, die Erwerbssituation in der Schweiz entweder Angestellt, Selbstständig oder Entsendung ist und der Grenzgängerstatus nein ist.

Checkliste

  1. Angaben zum Tarifcode dem Arbeitgeber melden

    Zivilstand, Kinderzahl, Konfession und Erwerbstätigkeit der Partnerin oder des Partners bestimmen den Tarif.

  2. Quellensteuerabzug auf der Lohnabrechnung prüfen

    Der Abzug ist auf jeder Abrechnung ausgewiesen; Abweichungen sind dem Arbeitgeber sofort zu melden.

  3. Änderungen bei Zivilstand oder Kindern sofort melden

    Sie wirken auf den Tarif; eine verspätete Meldung führt zu einer Nachbelastung durch die kantonale Steuerverwaltung.

  4. Antrag auf Neuberechnung bis 31. März stellen

    Kantonale Steuerverwaltung; die Frist ist eine Verwirkungsfrist und lässt sich nicht verlängern.

  5. Nachträgliche ordentliche Veranlagung prüfen

    Ab 120 000 Franken Bruttojahreslohn erfolgt sie von Amtes wegen, darunter auf Antrag bis 31. März.

Kosten

  • Bearbeitungsgebühr kostenlos

    Der Abzug erfolgt durch den Arbeitgeber; der Antrag auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung ist gebührenfrei.

Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Ratgeber?

Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist, die Erwerbssituation in der Schweiz entweder Angestellt, Selbstständig oder Entsendung ist und der Grenzgängerstatus nein ist.

Was kostet das?

Bearbeitungsgebühr: kostenlos.

Was ist dafür zu erledigen?

Angaben zum Tarifcode dem Arbeitgeber melden; Quellensteuerabzug auf der Lohnabrechnung prüfen; Änderungen bei Zivilstand oder Kindern sofort melden; Antrag auf Neuberechnung bis 31. März stellen; Nachträgliche ordentliche Veranlagung prüfen.

Stand: 08.10.2026

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