Start Ratgeber Rückkehr in die Schweiz — für Auslandschweizer

Ankunft und Meldewesen

Rückkehr als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer

Schweizer Bürgerinnen und Bürger brauchen keine Aufenthaltsbewilligung, sind aber ebenso melde- und versicherungspflichtig wie alle anderen. Melden Sie sich bei der Schweizer Botschaft oder dem Generalkonsulat im bisherigen Wohnsitzstaat ab, damit die Auslandschweizer-Registrierung aufgehoben wird, und melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde an. Für die Anmeldung wird der Heimatschein verlangt. Mit der Wohnsitznahme beginnen die Krankenversicherungspflicht — Abschluss innert 3 Monaten — und die Unterstellung unter die AHV; eine freiwillige AHV im Ausland endet damit.

Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeit Schweiz ist und das Herkunftsland nicht Schweiz ist.

Checkliste

  1. Bei der Schweizer Auslandvertretung abmelden

    Botschaft oder Generalkonsulat im bisherigen Wohnsitzstaat; die Abmeldung beendet die Auslandschweizer-Registrierung.

  2. Heimatschein bereitstellen

    Wird bei der Anmeldung in der Wohngemeinde verlangt; er liegt bei der Auslandvertretung oder der Heimatgemeinde.

  3. Freiwillige AHV und ausländische Sozialversicherung abschliessen

    Die freiwillige AHV endet mit der Wohnsitznahme in der Schweiz; die zuständige Ausgleichskasse (Bund) ist zu informieren.

  4. Krankenversicherung innert 3 Monaten abschliessen

    Die Versicherungspflicht gilt auch für Rückkehrende; die Deckung wirkt auf den Tag der Wohnsitznahme zurück.

Kosten

  • Anmeldegebühr nicht beziffert

Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Ratgeber?

Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeit Schweiz ist und das Herkunftsland nicht Schweiz ist.

Was kostet das?

Anmeldegebühr: nicht beziffert.

Was ist dafür zu erledigen?

Bei der Schweizer Auslandvertretung abmelden; Heimatschein bereitstellen; Freiwillige AHV und ausländische Sozialversicherung abschliessen; Krankenversicherung innert 3 Monaten abschliessen.

Stand: 08.10.2026

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