Versicherung und Sozialversicherung
Selbstständigkeit von der Ausgleichskasse anerkennen lassen
Selbstständigkeit ist in der Schweiz kein Status, den man wählt, sondern einer, den die Ausgleichskasse anerkennt. Sie prüft, ob Sie in eigenem Namen und auf eigenes Risiko auftreten und für mehrere Auftraggeber tätig sind. Ohne Anerkennung gelten Sie sozialversicherungsrechtlich als unselbstständig, und Ihre Auftraggeber haften für die Beiträge. Selbstständige tragen die Beiträge an AHV, IV und EO allein und sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Für Angehörige von Drittstaaten ist die selbstständige Erwerbstätigkeit zusätzlich bewilligungspflichtig.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Erwerbssituation in der Schweiz Selbstständig ist.
Checkliste
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Gesuch bei der kantonalen Ausgleichskasse einreichen
Über die Anerkennung entscheidet die Ausgleichskasse des Kantons, nicht das Handelsregister.
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Nachweis mehrerer Auftraggeber beilegen
Verträge, Offerten oder Rechnungen an verschiedene Kunden; ein einziger Auftraggeber spricht gegen die Selbstständigkeit.
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Mehrwertsteuerpflicht prüfen
Ab einem Jahresumsatz von 100 000 Franken ist die Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Bund) Pflicht.
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Vorsorge und Versicherungen selbst regeln
Selbstständige sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert; Unfallversicherung und 2. Säule sind freiwillig abzuschliessen.
Kosten
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Anerkennungsgebühr kostenlos
Der Anerkennungsentscheid der Ausgleichskasse ist gebührenfrei. Laufend erhebt sie einen Verwaltungskostenbeitrag von höchstens 5 Prozent Ihrer AHV/IV/EO-Beiträge.
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn die Erwerbssituation in der Schweiz Selbstständig ist.
Was kostet das?
Anerkennungsgebühr: kostenlos.
Was ist dafür zu erledigen?
Gesuch bei der kantonalen Ausgleichskasse einreichen; Nachweis mehrerer Auftraggeber beilegen; Mehrwertsteuerpflicht prüfen; Vorsorge und Versicherungen selbst regeln.
Stand: 08.10.2026