Vorbereitung und Einreise
Stellensuche: Bewilligung und Nachweis des Lebensunterhalts
Angehörige der EU/EFTA dürfen zur Stellensuche in die Schweiz einreisen: die ersten drei Monate ohne Bewilligung, danach mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur Stellensuche für längstens drei weitere Monate — insgesamt also höchstens sechs Monate. Vorausgesetzt ist, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können und keine Sozialhilfe beanspruchen. Die Bewilligung berechtigt nicht zur Arbeit: sobald ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist vor dem Arbeitsantritt eine Aufenthaltsbewilligung bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Für Angehörige von Drittstaaten ist die Einreise zur Stellensuche nicht vorgesehen — dort stellt der künftige Arbeitgeber das Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde, bevor Sie einreisen.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Erwerbssituation in der Schweiz Stellensuche ist, die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist und der Grenzgängerstatus nein ist.
Checkliste
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Nachweis der Mittel für den Lebensunterhalt bereithalten
Kontoauszüge oder Unterhaltserklärung; ohne gesicherten Lebensunterhalt erteilt die kantonale Migrationsbehörde keine Bewilligung zur Stellensuche.
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EU/EFTA: nach drei Monaten die Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen
Zuständig ist die Wohnsitzgemeinde beziehungsweise die kantonale Migrationsbehörde; sie gilt für längstens drei weitere Monate Stellensuche.
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Drittstaat: das Gesuch vom künftigen Arbeitgeber stellen lassen
Die Einreise zur Stellensuche ist nicht vorgesehen; das Gesuch um Arbeitsbewilligung geht vor der Einreise an die kantonale Arbeitsmarktbehörde.
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Vor dem Arbeitsantritt die Aufenthaltsbewilligung beantragen
Sobald der Arbeitsvertrag unterzeichnet ist: Gesuch bei der Wohnsitzgemeinde. Die Bewilligung zur Stellensuche allein berechtigt nicht zur Arbeit.
Kosten
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Bewilligungsgebühr nicht beziffert
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn die Erwerbssituation in der Schweiz Stellensuche ist, die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist und der Grenzgängerstatus nein ist.
Was kostet das?
Bewilligungsgebühr: nicht beziffert.
Was ist dafür zu erledigen?
Nachweis der Mittel für den Lebensunterhalt bereithalten; EU/EFTA: nach drei Monaten die Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen; Drittstaat: das Gesuch vom künftigen Arbeitgeber stellen lassen; Vor dem Arbeitsantritt die Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Stand: 08.10.2026