Vorbereitung und Einreise
Studium: Immatrikulation und Aufenthaltsgesuch
Die Zulassungsbestätigung der Hochschule ist Voraussetzung des Aufenthaltsgesuchs. Angehörige von Drittstaaten reichen das Gesuch vor der Einreise bei der Schweizer Auslandvertretung ein, EU/EFTA-Angehörige nach der Einreise bei der Wohngemeinde beziehungsweise der kantonalen Migrationsbehörde. Nachzuweisen sind die Zulassung, genügende finanzielle Mittel für den gesamten Studienaufenthalt und eine Krankenversicherung. Eine Nebenerwerbstätigkeit ist bewilligungspflichtig und für Drittstaatsangehörige erst 6 Monate nach der Einreise und höchstens 15 Stunden pro Woche während des Semesters möglich.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Erwerbssituation in der Schweiz Studium ist und die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist.
Checkliste
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Zulassungs- oder Immatrikulationsbestätigung beschaffen
Ausgestellt von der Hochschule; ohne sie nimmt keine Behörde das Aufenthaltsgesuch entgegen.
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Finanzierung des Studienaufenthalts belegen
Kontoauszug, Stipendienzusage oder Verpflichtungserklärung; die kantonale Migrationsbehörde prüft sie für die gesamte Studiendauer.
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Krankenversicherung nachweisen oder Befreiung beantragen
Studierende aus dem EU/EFTA-Raum können sich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte beim Kanton von der Versicherungspflicht befreien lassen — der Antrag ist innert 3 Monaten zu stellen.
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Aufenthaltsgesuch einreichen
Drittstaatsangehörige bei der Schweizer Auslandvertretung vor der Einreise, EU/EFTA-Angehörige bei der Wohngemeinde nach der Einreise.
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Regeln für eine Nebenerwerbstätigkeit prüfen
Bewilligungspflichtig bei der kantonalen Behörde; für Drittstaatsangehörige frühestens 6 Monate nach der Einreise und höchstens 15 Stunden pro Woche.
Kosten
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Bewilligungsgebühr nicht beziffert
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn die Erwerbssituation in der Schweiz Studium ist und die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist.
Was kostet das?
Bewilligungsgebühr: nicht beziffert.
Was ist dafür zu erledigen?
Zulassungs- oder Immatrikulationsbestätigung beschaffen; Finanzierung des Studienaufenthalts belegen; Krankenversicherung nachweisen oder Befreiung beantragen; Aufenthaltsgesuch einreichen; Regeln für eine Nebenerwerbstätigkeit prüfen.
Stand: 08.10.2026