Wohnen und Logistik
Umzugsgut zollfrei anmelden
Übersiedlungsgut ist von Zoll und Einfuhrsteuer befreit, wenn Sie es vor dem Umzug mindestens sechs Monate im Ausland benutzt haben, es weiter benutzen und es innert zwei Jahren nach der Wohnsitznahme in die Schweiz einführen. Anzumelden ist es beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (Bund) mit dem Formular für Übersiedlungsgut im Doppel und einer vollständigen Inventarliste. Neu gekaufte Gegenstände, Fahrzeuge sowie Tabak und Alkohol über der Freimenge sind ausgenommen. Melden Sie eine spätere Nachsendung bereits bei der ersten Einfuhr an.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Mitnahme von Umzugsgut ja ist.
Checkliste
-
Formular für Übersiedlungsgut im Doppel ausfüllen
Antrag auf zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (Bund); eine Ausfertigung bleibt bei der Zollstelle.
-
Wohnsitzbescheinigung beschaffen
Abmeldebestätigung des bisherigen Wohnortes sowie Mietvertrag oder Anmeldebestätigung der Schweizer Wohngemeinde.
-
Inventarliste erstellen
Vollständiges Verzeichnis in zwei Ausfertigungen, mit Kennzeichnung des später nachfolgenden Gutes.
-
Vorbenutzung von mindestens 6 Monaten belegen
Kaufbelege oder Fotos; neu erworbene Gegenstände sind zu verzollen.
-
Einfuhr innert 2 Jahren abschliessen
Die Frist läuft ab der Wohnsitznahme in der Schweiz; danach entfällt die Zollfreiheit.
Kosten
-
Zollabgaben kostenlos
-
Transport des Umzugsguts nicht beziffert
Dein eigener Betrag — mit Umzugsfirma oder in Eigenregie.
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn die Mitnahme von Umzugsgut ja ist.
Was kostet das?
Zollabgaben: kostenlos. Transport des Umzugsguts: nicht beziffert.
Was ist dafür zu erledigen?
Formular für Übersiedlungsgut im Doppel ausfüllen; Wohnsitzbescheinigung beschaffen; Inventarliste erstellen; Vorbenutzung von mindestens 6 Monaten belegen; Einfuhr innert 2 Jahren abschliessen.
Stand: 08.10.2026