Vorbereitung und Einreise
Visum D für den längerfristigen Aufenthalt beantragen
Angehörige von Drittstaaten brauchen für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten ein nationales Visum D. Das Gesuch wird bei der Schweizer Botschaft oder dem Generalkonsulat im bisherigen Wohnsitzstaat eingereicht; über die Bewilligung entscheidet die kantonale Migrationsbehörde, das Staatssekretariat für Migration (Bund) stimmt zu. Erst danach stellt die Auslandvertretung das Visum aus. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und reisen Sie nicht mit einem Schengen-Visum C ein — damit lässt sich kein Aufenthaltstitel beziehen.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist, der Grenzgängerstatus nein ist und die geplante Aufenthaltsdauer mindestens 3 Monate beträgt.
Checkliste
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Zuständige Schweizer Auslandvertretung ermitteln
Botschaft oder Generalkonsulat im bisherigen Wohnsitzstaat; die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz, nicht nach der Staatsangehörigkeit.
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Visumantrag ausfüllen und Termin vereinbaren
Antragsformular für ein nationales Visum D der Auslandvertretung; Termine sind je nach Land mehrere Wochen im Voraus zu buchen.
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Unterlagen zusammenstellen
Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig ist, Passfotos, Arbeitsvertrag oder Zulassungsbestätigung sowie Lebenslauf.
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Zustimmung des Staatssekretariats für Migration abwarten
Die Zustimmung des Staatssekretariats für Migration (Bund) geht der Visumerteilung voraus; ohne sie stellt die Auslandvertretung kein Visum aus.
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Visum vor der Einreise im Pass haben
Die Einreise zur Aufenthaltsnahme ohne Visum D führt zur Rückweisung an der Grenze.
Kosten
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Nationales Visum D CHF 50–100 · einmalig · je Person
Die Gebühr setzt die Auslandvertretung fest und hängt vom Wechselkurs ab.
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist, der Grenzgängerstatus nein ist und die geplante Aufenthaltsdauer mindestens 3 Monate beträgt.
Was kostet das?
Nationales Visum D: CHF 50–100 (einmalig, je Person).
Was ist dafür zu erledigen?
Zuständige Schweizer Auslandvertretung ermitteln; Visumantrag ausfüllen und Termin vereinbaren; Unterlagen zusammenstellen; Zustimmung des Staatssekretariats für Migration abwarten; Visum vor der Einreise im Pass haben.
Stand: 08.10.2026