Start Ratgeber Abmeldung am bisherigen Wohnort — Ablauf

Ankunft und Meldewesen

Am bisherigen Wohnort abmelden

Ein Wegzug aus einer Schweizer Gemeinde wird bei der Einwohnerkontrolle der bisherigen Gemeinde gemeldet, in vielen Kantonen online über eUmzugCH. Bei einem Zuzug aus dem Ausland gilt das Melderecht des bisherigen Wohnsitzstaates. Die dortige Abmeldebestätigung wird in der Schweiz regelmässig verlangt: bei der Anmeldung in der Gemeinde, für die Steuern und für die zollfreie Anmeldung des Umzugsgutes. Bewahren Sie sie auf und stellen Sie gleichzeitig Post, Bank, Versicherungen und Abonnemente um.

Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn der Grenzgängerstatus nein ist.

Checkliste

  1. Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde erledigen

    Wegzug innerhalb der Schweiz: Einwohnerkontrolle der bisherigen Gemeinde, vielerorts online über eUmzugCH. Zuzug aus dem Ausland: die dortige Meldebehörde.

  2. Abmeldebestätigung verlangen und aufbewahren

    Wird für die Anmeldung bei der Wohngemeinde und für die zollfreie Einfuhr des Umzugsgutes beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (Bund) verlangt.

  3. Laufende Verträge und Adressen umstellen

    Nachsendeauftrag bei der Post, Bank, Versicherungen, Abonnemente und Arbeitgeber.

  4. Steuern und Sozialversicherung am bisherigen Wohnort klären

    Das Steueramt des bisherigen Wohnortes stellt die Schlussrechnung; offene Fragen sind vor dem Wegzug zu klären.

Kosten

  • Abmeldegebühr nicht beziffert

    Innerhalb der Schweiz ist die Abmeldung in der Regel gebührenfrei. Beim Zuzug aus dem Ausland richtet sich eine allfällige Gebühr nach dem bisherigen Wohnsitzstaat.

Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Ratgeber?

Dieser Ratgeber gilt, wenn der Grenzgängerstatus nein ist.

Was kostet das?

Abmeldegebühr: nicht beziffert.

Was ist dafür zu erledigen?

Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde erledigen; Abmeldebestätigung verlangen und aufbewahren; Laufende Verträge und Adressen umstellen; Steuern und Sozialversicherung am bisherigen Wohnort klären.

Stand: 08.10.2026

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