Ausweise
Ausweis B beantragen (Aufenthaltsbewilligung)
Der Ausweis B wird bei einem Arbeitsvertrag von zwölf Monaten oder länger sowie bei einem unbefristeten Vertrag erteilt. Für EU/EFTA-Angehörige beträgt die Gültigkeit fünf Jahre, für Angehörige von Drittstaaten in der Regel ein Jahr mit jährlicher Verlängerung. Ausgestellt wird er von der kantonalen Migrationsbehörde im Anschluss an die Anmeldung bei der Wohngemeinde. Adress-, Zivilstands- und Stellenwechsel sind innert 14 Tagen zu melden.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist, der Grenzgängerstatus nein ist und die Vertragsdauer 12 Monate oder länger oder unbefristet ist.
Checkliste
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Biometrische Daten erfassen lassen
Die kantonale Migrationsbehörde lädt nach der Anmeldung zur Erfassung von Fotografie und Fingerabdrücken ein.
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Ausweisgebühr bezahlen
Rechnung des Kantons; die Ausweiskarte wird erst nach der Zahlung ausgestellt.
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Ausweis B entgegennehmen
Gültigkeit 5 Jahre für EU/EFTA-Angehörige, in der Regel 1 Jahr für Angehörige von Drittstaaten.
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Verlängerung rechtzeitig beantragen
Gesuch bei der kantonalen Migrationsbehörde spätestens 14 Tage vor Ablauf.
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Adress- und Zivilstandsänderungen melden
Innert 14 Tagen bei der Wohngemeinde; sie leitet die Änderung an den Kanton weiter.
Kosten
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Bewilligungsgebühr CHF 95 · einmalig · je Person
Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist.
Bundesrechtliche Höchstgebühr (GebV-AIG Art. 8). Die Kantone dürfen tiefer gehen; die geprüften Kantone schöpfen den Rahmen aus.
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Ausweiskarte CHF 22 · einmalig · je Person
Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist.
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Biometrieerfassung CHF 20 · einmalig · je Person
Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist.
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Bewilligungsgebühr CHF 65 · einmalig · je erwachsene Person
Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe EU/EFTA ist.
Bundesrechtliche Höchstgebühr (GebV-AIG Art. 8). Die Kantone dürfen tiefer gehen; die geprüften Kantone schöpfen den Rahmen aus. Der Betrag gilt gesamthaft und schliesst Foto, Unterschrift und Kartenproduktion ein.
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Bewilligungsgebühr Kinder CHF 30 · einmalig · je Kind
Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe EU/EFTA ist.
Bundesrechtliche Höchstgebühr (GebV-AIG Art. 8). Die Kantone dürfen tiefer gehen; die geprüften Kantone schöpfen den Rahmen aus. Der Betrag gilt gesamthaft und schliesst Foto, Unterschrift und Kartenproduktion ein.
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Zustellgebühr des Ausweises (LSI) CHF 5–7 · einmalig · je Person
Fällt je zugestellter Ausweiskarte an und wird vom Kanton festgesetzt.
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe nicht Schweiz ist, der Grenzgängerstatus nein ist und die Vertragsdauer 12 Monate oder länger oder unbefristet ist.
Was kostet das?
Bewilligungsgebühr: CHF 95 (einmalig, je Person). Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist. Ausweiskarte: CHF 22 (einmalig, je Person). Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist. Biometrieerfassung: CHF 20 (einmalig, je Person). Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe Drittstaat ist. Bewilligungsgebühr: CHF 65 (einmalig, je erwachsene Person). Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe EU/EFTA ist. Bewilligungsgebühr Kinder: CHF 30 (einmalig, je Kind). Gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe EU/EFTA ist. Zustellgebühr des Ausweises (LSI): CHF 5–7 (einmalig, je Person).
Was ist dafür zu erledigen?
Biometrische Daten erfassen lassen; Ausweisgebühr bezahlen; Ausweis B entgegennehmen; Verlängerung rechtzeitig beantragen; Adress- und Zivilstandsänderungen melden.
Stand: 08.10.2026