Familie
Familiennachzug für Kinder beantragen
Kinder unter 18 Jahren können nachgezogen werden; das Gesuch geht an die kantonale Migrationsbehörde. Die Frist beträgt in der Regel fünf Jahre — für Kinder, die im Zeitpunkt des Gesuchs älter als zwölf Jahre sind, jedoch nur zwölf Monate. Diese verkürzte Frist wird am häufigsten versäumt und lässt sich nachträglich nur bei wichtigen familiären Gründen heilen. Vorausgesetzt sind wie beim Partnernachzug eine bedarfsgerechte Wohnung und genügende Mittel; zusätzlich ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils zu belegen.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn mindestens ein Kind mitzieht.
Checkliste
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Geburtsurkunden der Kinder beschaffen
Je nach Kanton mit Apostille und beglaubigter Übersetzung.
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Sorgerecht und Zustimmung des anderen Elternteils belegen
Gerichtsentscheid oder beglaubigte Zustimmungserklärung; ohne sie weist die kantonale Behörde das Gesuch ab.
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Frist je Kind bestimmen
5 Jahre; für Kinder über 12 Jahre nur 12 Monate ab Entstehung des Nachzugsanspruchs.
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Gesuch bei der kantonalen Migrationsbehörde einreichen
Ein Gesuch je Kind, zusammen mit dem Nachweis der Wohnung und der finanziellen Mittel.
Kosten
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Bewilligungsgebühr nicht beziffert
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn mindestens ein Kind mitzieht.
Was kostet das?
Bewilligungsgebühr: nicht beziffert.
Was ist dafür zu erledigen?
Geburtsurkunden der Kinder beschaffen; Sorgerecht und Zustimmung des anderen Elternteils belegen; Frist je Kind bestimmen; Gesuch bei der kantonalen Migrationsbehörde einreichen.
Stand: 08.10.2026