Ankunft und Meldewesen
Grenzgänger: bei der kantonalen Migrationsbehörde registrieren
Grenzgängerinnen und Grenzgänger melden sich nicht bei einer Schweizer Wohngemeinde an, sondern werden im Kanton des Arbeitsortes registriert. Das Gesuch stellt in der Regel der Arbeitgeber bei der kantonalen Migrationsbehörde; Ergebnis ist der Ausweis G. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Ausland, an den in der Regel wöchentlich zurückgekehrt wird. Ein Wechsel der Stelle, des Arbeitskantons oder des ausländischen Wohnorts ist der Behörde zu melden.
Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn der Grenzgängerstatus ja ist.
Checkliste
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Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber für das Gesuch übergeben
Der Arbeitgeber reicht das Gesuch bei der kantonalen Migrationsbehörde des Arbeitsortes ein.
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Wohnsitznachweis im Nachbarstaat beschaffen
Meldebestätigung des ausländischen Wohnortes; sie belegt die wöchentliche Rückkehr, die Voraussetzung des Ausweises G ist.
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Ausweis G entgegennehmen
Wird vom Kanton des Arbeitsortes ausgestellt und ist am Arbeitsort mitzuführen.
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Stellen- oder Wohnsitzwechsel melden
Jede Änderung ist der kantonalen Migrationsbehörde zu melden, sonst verliert der Ausweis seine Grundlage.
Kosten
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Bewilligungsgebühr nicht beziffert
Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.
Häufige Fragen
Für wen gilt dieser Ratgeber?
Dieser Ratgeber gilt, wenn der Grenzgängerstatus ja ist.
Was kostet das?
Bewilligungsgebühr: nicht beziffert.
Was ist dafür zu erledigen?
Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber für das Gesuch übergeben; Wohnsitznachweis im Nachbarstaat beschaffen; Ausweis G entgegennehmen; Stellen- oder Wohnsitzwechsel melden.
Stand: 08.10.2026