Start Ratgeber Meldeverfahren Schweiz — EU/EFTA bis 90 Tage

Vorbereitung und Einreise

Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit nutzen

Für eine Erwerbstätigkeit bis 90 Arbeitstage im Kalenderjahr genügt EU/EFTA-Angehörigen die Online-Meldung statt einer Bewilligung. Sie läuft über das Meldeverfahren des Staatssekretariats für Migration (Bund) und muss spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn erfasst sein. Eine nachträgliche Meldung ist keine gültige Meldung. Dauert der Einsatz länger als 90 Arbeitstage, brauchen Sie stattdessen eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L).

Wer das betrifft. Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe EU/EFTA ist, die Erwerbssituation in der Schweiz entweder Angestellt, Selbstständig oder Entsendung ist und die Vertragsdauer bis 3 Monate ist.

Checkliste

  1. Zugang zum Meldeverfahren einrichten

    Online-Meldeverfahren des Staatssekretariats für Migration (Bund); die Erstregistrierung eines Kontos kann einige Tage dauern.

  2. Einsatz spätestens 1 Tag vor Arbeitsbeginn melden

    Die Meldung muss vor dem ersten Arbeitstag erfasst sein; eine nachträgliche Meldung heilt den Verstoss nicht.

  3. Ausweisdokument bereithalten

    Gültige Identitätskarte oder gültiger Reisepass eines EU/EFTA-Staates; die Nummer wird in der Meldung erfasst.

  4. Meldebestätigung aufbewahren

    Bei einer Kontrolle am Arbeitsort ist die Bestätigung vorzuweisen.

Kosten

  • Meldegebühr kostenlos

    Die Online-Meldung beim Staatssekretariat für Migration ist gebührenfrei.

Keine Gesamtsumme: die Posten hängen an Bedingungen und an Ihrer Situation. Eine Summe ohne Ihre Angaben wäre je nach Fall zu hoch oder zu niedrig — die Kostenrechnung im Plan rechnet mit ihnen.

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Ratgeber?

Dieser Ratgeber gilt, wenn die Staatsangehörigkeitsgruppe EU/EFTA ist, die Erwerbssituation in der Schweiz entweder Angestellt, Selbstständig oder Entsendung ist und die Vertragsdauer bis 3 Monate ist.

Was kostet das?

Meldegebühr: kostenlos.

Was ist dafür zu erledigen?

Zugang zum Meldeverfahren einrichten; Einsatz spätestens 1 Tag vor Arbeitsbeginn melden; Ausweisdokument bereithalten; Meldebestätigung aufbewahren.

Stand: 08.10.2026

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